Reisebedingungen

Reisebedingungen der Tamici UG (haftungsbeschränkt)

Lieber Gast, hallo Freunde unserer Gruppenfitness-Reisen,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung eines Erlebnisses der Tamici UG (haftungsbeschränkt). Wir bieten Ihnen auf unseren Internetseiten verschiedene Reisen, Events und Produkte an. Wenn Sie bei uns buchen, werden wir und unsere Partner unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihr Erlebnis so schön wie möglich zu machen. Hierzu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Tamici UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend Tamici genannt) zustande kommenden Reisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und konkretisieren diese.

Bitte lesen Sie sich diese Bestimmungen deshalb genau durch. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle anderen angebotenen Leistungen (Ausflüge, Mietwagen, Kurse usw.) der Tamici.

Abweichungen in den jeweiligen, Ihnen übermittelten “Informationen zur Reise” sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Ihre Mitreisenden

1.1 Für alle Buchungswege (z.B. bei einem Trainer, im Reisebüro, direkt bei Tamici, telefonisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind unsere “Informationen zur Reise” und unsere ergänzenden Informationen für die jeweiligen Reisen, soweit diese bei der Buchung bereits vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur “Informationen zur Reise” stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.

b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, so wie für Ihre eigene auch gerade zu stehen, außer Ihre Mitreisenden erklären ausdrücklich und gesondert, dass sie selbst die Verpflichtung aus der Vereinbarung übernehmen.

c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart ist.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, per Messenger oder per E-Mail erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung per Mail durch die Tamici zustande. Wir übermitteln schnellstens nach Vertragsschluss eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (Ein dauerhafter Datenträger ermöglicht es Ihnen, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, das kann z.B. eine Email sein oder ein PDF per Messenger-App).

1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. über unseren Webshop im Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.

c) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

d) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).

e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.

f) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestätigung Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist.

1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Telefonanrufe, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

1.5 Wichtig bei Doppel- und 3-/4-Bett-Zimmer: Durch Ihre Buchung eines halben, Drittel- oder Viertel-Zimmers sind Sie dafür verantwortlich, die weiteren Mitbewohner zu finden, mit denen Sie das Zimmer teilen und dafür zu sorgen, dass sie buchen und uns jemand mitteilt, wer alles in Ihrem Zimmer wohnt. Wir helfen gerne bei der Vermittlung, aber Sie sind allein verantwortlich. Falls das Zimmer nicht vollständig belegt wird, behalten wir uns das Recht vor, bis spätestens drei Monate vor Reisebeginn automatisch eine Umbuchung auf ein Einzel- oder Doppelzimmer vorzunehmen und Ihnen die Differenz zu berechnen. Es besteht kein über unsere weiteren mit dieser Buchung kommunizierten Reisebedingungen hinausgehendes Stornierungsrecht, wenn Sie nicht ausreichend Mitbewohner finden. 

2. Bezahlung / Reiseunterlagen

2.1 Bei Buchung werden 20% als Anzahlung sofort fällig, außer es gibt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wie z.B. eine Ratenzahlung. Bei Sonderangeboten kann diese Regelung abweichen. Allgemein gilt aber, dass wir nur Zahlungen annehmen dürfen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in verständlicher Weise übergeben wurde. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

2.2 Bei Sonderangeboten sind 100% des Reisepreises sofort fällig. Bei Ratenzahlungen berechnen wir einen Mehraufwand von 5,5% des Reisepreises.

2.3 Bei Bezahlung per Lastschriftverfahren SEPA, Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.

2.4 Sollten Sie die Anzahlung/Restzahlung nicht nach den entsprechenden Zahlungsfälligkeiten erbringen, obwohl Tamici zu den vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und der Informationspflicht gesetzlich nachgekommen ist und kein Zurückbehaltungsrecht besteht, ist Tamici nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten zu belasten.

(Mehr zu den Kosten unter Ziffer 3)

2.5 Die Reiseunterlagen erhalten Sie direkt nach Buchung. Weitere Informationen zu Ihrer Reise werden Ihnen 5 Tage vor Beginn per E-Mail zugestellt. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 24 Stunden.

3. Sollten Sie vor Reisebeginn zurücktreten / Rücktrittskosten

3.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Ihr Rücktritt ist der Tamici zu erklären, auch wenn er über einen Reisevermittler gebucht wurde. Bitte senden Sie Ihren Rücktritt in schriftlicher Form per E-Mail oder per Einschreiben an Tamici unter der am Ende dieses Dokumentes genannten Adresse bzw. E-Mail.

3.2 Sollten Sie vor Reisebeginn zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können aber eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Tamici zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Tamici unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.3 Die Höhe der Entschädigung hat Tamici unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn pauschalisiert.

3.4 Ihnen bleibt das Recht in jedem Fall gestattet, Tamici nachzuweisen, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

3.5 Tamici behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere Entschädigung zu berechnen, wenn Tamici nachweisen kann, dass wesentlich höhere Kosten als durch die Pauschale abgedeckt entstanden sind. Tamici ist verpflichtet, die höheren Kosten zu beziffern und zu begründen.

3.6 Ist Tamici infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leistet Tamici unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlung.

3.7 In Ausnahmefällen versucht Tamici, Sie auf eine andere Reise umzubuchen. Für die Umbuchung berechnet Tamici einmalig eine Gebühr von 70 € pro Person zuzüglich eventueller Differenzen beim Reisepreis oder Verlust eventueller Rabatte. Der Ausnahmefall hängt vom Zeitpunkt des Rücktritts ab und ob Tamici den verlorenen Platz durch eine andere Person ersetzen kann. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich. Sollte der umgebuchte Platz ein weiteres Mal nicht genutzt werden bzw. es wurde ein weiterer Rücktritt erklärt, so fallen 100 Prozent Entschädigung an

4. Entschädigungspauschalen

Die Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

4.1 Bei Pauschalreisen oder nur Hotelbuchung: Die Stornogebühren sind abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung so gestaffelt, dass sie inklusive unserer Reaktionszeit auch dem entsprechen, wie wir selbst gegenüber unseren Partnern, zum Beispiel dem Hotel, gebunden sind.

  • bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20%
  • bis zum 17. Tag vor Reiseantritt: 90%
  • ab dem 16. Tag vor Reisebeantritt: 95%

4.2 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten (z.B. Bootsfahrten, Parks, Fähren) betragen 100 Prozent, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt, die nicht erstattungsfähig ist.

4.3. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Entschädigungspauschalen und weitere Rücktrittskosten ersetzt.

5. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Tamici nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Tamici vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dies betrifft auch den Fall, dass ein Trainer ausfällt oder verhindert ist und ersetzt werden muss. Das Recht auf spezifische Personen besteht nicht.

5.2 Tamici ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund durch (z.B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar und auf verständliche  Weise zu informieren.

5.3 Sollte der Fall einer erheblichen Änderung oder einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben sind eintreten, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Tamici gesetzten angemessenen Frist:

A: entweder die Änderung anzunehmen

B: oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten

C: oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Tamici eine solche Reise angeboten hat und noch Plätze frei sind.

Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erhält Tamici keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

5.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Tamici für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

6. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer

6.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sollten Sie dennoch den Wunsch haben umzubuchen (wenn möglich), so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet Tamici nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € pro Person. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die Tamici zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr.

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Tamici Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von Tamici durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass an Ihrer Statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Tamici 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Mit der Reisebuchung bestätigen Sie und Ihre Mitreisenden, dass Sie die eigene Fitness eingeschätzt  und im Zweifelsfall von einem Arzt überprüfen lassen haben. Nehmen Sie (oder Ihre Mitreisenden) einzelne Reiseleistungen (z.B. Sportstunden, Kurse usw.), zu deren vertragsgemäßer Erbringung Tamici bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das gilt auch, wenn Sie sich während der Reise verletzen sollten. Eine Reiseabbruchversicherung wird deshalb dringend empfohlen. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Tamici wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Unser Sportprogramm ist für durchschnittliche Freizeitsportler konzipiert. 

8. Rücktritt wegen zu wenigen Teilnehmern / Mindestteilnehmerzahl

8.1 Tamici kann bis zu dem in den “Informationen zur Reise” genannten Zeitpunkt oder, wenn dort kein Termin genannt ist, ersatzweise bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss. In jedem Fall ist Tamici verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

8.2 Bei Ausflügen wie Katamaran, Ausflugsprogramme usw. kann Tamici bis 24 Stunden vor Antritt bei Nichterreichen einer Mindestzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Beschreibung hingewiesen wurde. Wird der Ausflug aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen, Ihre Zahlungen auf den Ausflug zurück.

9. Kündigung durch Ihr Verhalten

Tamici kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie oder Ihre Mitreisenden sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigt Tamici den Vertrag, so behält Tamici den Anspruch auf den Reisepreis. Sollten durch verhaltensbedingte Kündigungen Zusatzkosten entstehen, ist Tamici berechtigt, diese an Sie weiterzugeben. Die Kündigung des Vertrages kann auch mündlich ausgesprochen werden durch Vertreter der Tamici auf dem Camp.

10. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Tamici weist hier auszugsweise auf die gesetzlichen Regelungen des BGB hin.

“§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.”

“(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.”

“(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:”

“2. Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.”

“(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.”

11. Ihre Mitwirkungspflichten

11.1 Reiseunterlagen

Sollten Sie keine Reiseunterlagen von Tamici oder dem Reisevermittler bekommen haben, teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit.

11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Sollte Ihre Reise nicht mängelfrei sein, so können Sie Abhilfe verlangen. Das verlangt Ihre Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, zu einer Behebung des Mangels beizutragen, entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Wenn Tamici infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich uns anzuzeigen oder einem Vertreter von Tamici. Weder Vertreter von Tamici noch die Trainer unseres Sportprogramms sind berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. 

11.3 Fristsetzung vor Kündigung

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Tamici die Abhilfe verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

a. Tamici weist darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige „P.I.R.“ der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

b. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.3 Gesetzliche Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.

12.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung sind und so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

12.5 Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch Tamici ursächlich war.

12.6 Hinweis zur Haftung:

Der Teilnehmer ist auf eigenes Risiko und Gefahr bei den Tamici Reisen und Veranstaltungen dabei. Für Kleidung, Wertgegenstände und ähnliches wird keine Haftung übernommen. Tamici übernimmt keine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, gleichgültig auf welche Art und Weise diese entstanden sind. Tamici schließt jede Haftung für Schäden, die Minderjährigen entstehen, aus. Die Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Tamici übernimmt keine Haftung für Unfälle mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Trainer. Sachbeschädigungen in den Trainingsräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bitte behandeln Sie die Einrichtungen und Sportgeräte unserer Unterkunft und der Tamici und ihrer Trainer pfleglich.

13. Geltendmachung von Ansprüchen

13.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB haben Sie gegenüber Tamici geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Wir empfehlen eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

13.2 Tamici ist immer bemüht, im Streitfall eine einvernehmliche Lösung zu finden. Tamici nimmt daher auch bei Verbraucherstreitbeilegungen freiwillig teil.

14. Verjährung

Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Tamici verjähren im Falle der Buchung einer Reise nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.

15. Reiseschutz

Tamici weist ausdrücklich darauf hin, dass in unseren Angeboten keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten sind. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Rundum-Schutzes. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-, Abbruchversicherung einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr. Bitte prüfen Sie auch, ob die ausgewählte Versicherung auch die Risiken des von uns geplanten Sportprogramms abdeckt.

16. Datenschutz

Tamici erhebt bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von Tamici elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften. Bei Nutzung von Trainer-Rabattcodes wird Ihr Name an den beteiligten Trainer weitergegeben. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür Kosten entstehen. 

(Stand der Reisebedingungen: 26. September 2023)

Tamici UG (haftungsbeschränkt)
Jahnstraße 3a
85540 Haar (bei München)

Kontakt
Tel.: (+49) (0)15112858831
info(at)tamici.de
www.tamici.de

Geschäftsführer: Ulrica Griffiths, Caterina Gelo

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 280057

Umsatzsteuer-ID: DE356783333

Bankverbindung
Deutsche Bank AG - Postbank Branch
IBAN: DE65 1001 0010 0025 1851 41
BIC: PBNKDEFF

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